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DER SCHÖPFER IST EIN MALER. DIE NATUR IST EINE MALERIN. KREATIV SEIN? KANN ICH!
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DIE NATUR IST EINE MALERIN.
DER SCHÖPFER IST EIN MALER.

Schöner wohnen und Steuern sparen

MehrwerteOftmals in Vergessenheit geraten, das für handwerkliche Malerleistungen ein  Steuerbonus von 1200 Euro geltend gemacht werden kann. Dadurch wird es für viele noch attraktiver, Malerleistungen vom Meisterbetrieb ausführen zu lassen. Ob es um neue farbige Wohnräume, einen neuen Fußbodenbelag oder die Hausfassade im neuen Glanz geht, jetzt können Sie von der Steuerersparnis für kostengünstige Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung profitieren.

– Raum- und Fassadengestaltung (Maltechniken, Tapezieren, Fassadenanstrich)

– Aus-/Umbau der Wohnräume, des Badezimmers, des Dachgeschosses und Kellers

– Bodenbelagarbeiten (Teppichboden, Parkett, Fliesen)

– Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern

– Arbeiten an Dächern, Balkonen, Garagen, Zäunen

– Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten

– Aufwendungen für Wartungsarbeiten (jährliche Kontrolle von Holzbauteilen und Fassaden-Check)

Wann gibt es den Steuerbonus?

Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann von der Steuerlast direkt abgezogen. Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200 Euro (oder 20% von 6.000 Euro) eingespart werden.

Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:

– Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

– Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein.

– Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen.

– Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden.

– Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich.

Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wenn vom Malerbetrieb auch Reinigungsarbeiten oder Umzugsarbeiten (im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen) in Anspruch genommen werden und eine getrennte Rechnungsstellung erfolgt.

Sprechen Sie mit Ihrem qualifizierten Innungsfachbetrieb und nutzen Sie die Vorteile: „Schöner wohnen – Steuern sparen”.