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Soforthilfe des Landes -Beantragung ab sofort möglich

Sehr geehrte Mitglieder,

das Land Rheinland-Pfalz hat nun auch eine Soforthilfe in Höhe von 5.000 € für vom Hochwasser betroffene Betriebe ermöglicht.

Die Soforthilfe wird über die Landkreise beantragt und ausgezahlt. Die von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen können von heute an 5.000 € Soforthilfe erhalten. Die Anträge werden von den Kreisverwaltungen entgegengenommen, für den Kreis Ahrweiler wird der Kreis Mayen-Koblenz die Aufgabe übernehmen. Dies hat Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt mitgeteilt.

Die Unterlagen wurden bereits von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) an die zuständigen Stellen innerhalb der Kreisverwaltungen übermittelt.

Eine Antragsstellung ist damit ab sofort möglich.
Die Anträge sind bei der jeweiligen Kreisverwaltung einzureichen, in deren Landkreis die betroffene Betriebsstätte liegt.
Sobald eine Online-Antragsstellung freigeschaltet ist, finden Sie weitere Informationen hierzu
unter www.add.rlp.de/de/startseite und www.statistik.rlp.de/de/startseite

Folgende Anlagen zum Download: Antragsformular, Richtlinie Soforthilfe, FAQs