Regelausführung für die (Überholungs-) Beschichtung von Falzen in Holzfenstern
Im Rahmen von Überholungsbeschichtungen werden Fenster nicht immer allseitig beschichtet. Gründe können unterschiedliche vertragliche Zuständigkeiten (Mieter/Vermieter) oder durch die unterschiedliche Bewitterung technischer Art sein. Dann muss geregelt sein, welche Flächen zur Außen- bzw. Innenbeschichtung ge-hören. Dies betrifft auch die Falze. Regelungen hierzu nennt die VOB/C ATV DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten-Beschichtungen. Sie beschreibt auch, wann Falze von Holzfenstern und -türen im Rahmen von Überholungsbeschichtungen überhaupt zu beschichten sind.
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